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Wasserschutzberatung RLP
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Wasserschutzberatung RLP. Um die stofflichen Belastungen der Oberflächen- und Grundwasserkörper zu reduzieren und die Wasserressourcen für zukünftige Generationen zu sichern, wu de mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein umfassender Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in der Europäischen Union geschaffen. Die WRRL verpflichtet seit dem Jahr 2000 die Mitgliedstaaten bis spätestens 2027 flächendeckend den guten ökologischen und chemisch-physikalischen Zustand der Oberflächengewässer sowie den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand der Grundwasserköper herzustellen. Hinsichtlich des Grundwassers steht hier insbesondere das Nitrat im Fokus, wobei die Oberflächengewässer unter anderem mit Phosphat und Pflanzenschutzmitteln belastet sein können. In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten für die Koordination der WRRL mit den anderen EU-Ländern sowie der Umsetzung der Maßnahmen im eigenen Land zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde 2014 das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ aufgelegt. Ein Baustein dieses Programms ist der Aufbau einer Wasserschutzberatung (WSB), die insbesondere die Etablierung von Kooperationen zwischen wasser- und landwirtschaftlichen Betrieben fördern soll. Das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ umfasst folgende drei Bausteine: Die seit 2014 etablierte Wasserschutzberatung (WSB) Reinland-Pfalz hat die Aufgabe, landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und des Weinbaus hinsichtlich des Gewässerschutzes zu sensibilisieren und zur Durchführung gewässerschonender Maßnahmen zu beraten. Dies betrifft die Verminderung der Verluste an Nährstoffen ins Grundwasser (Nitrat) und in Oberflächengewässer (Phosphat-Einträge durch Erosion) sowie die Verringerung der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel. Über finanzielle Zuschüsse der „Aktion Blau Plus Landwirtschaft“ werden Kooperationen zwischen Wasserversorgern/Getränkeherstellern und der Landwirtschaft gefördert. Gewässerschonende Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) sind wesentliche Instrumente, um EU-Umweltziele wie beispielsweise die Ziele der EU-Wasserrahmen richtlinie (WRRL) zu erreichen.
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