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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Detzem Teilgebiet 1 In der Loef [71124]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Schweich an der römischen Weinstraße, Hermeskeil, Thalfang am Erbeskopf, Bernkastel-Kues und Wittlich-Land.


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Beachtung der Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes bei der Bearbeitung
der Weinbergsflurstücke

Zur Vermeidung von Bodenabschwemmungen in neu planierten Weinbergsflurstücken infolge starker Regenfälle wird hiermit auf die aktuellen Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes hingewiesen, um einen optimalen Schutz des Oberbodens zu gewährleisten.
Gemäß § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306), sind bei der Bearbeitung und Bewirtschaftung des Bodens die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft anzuwenden. Dazu gehört insbesondere, dass:

1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat,

2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,

3. der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende
Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten wird.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Bearbeitung der Fläche entstehen, haftet der
Bewirtschafter und nicht die Teilnehmergemeinschaft des jeweiligen Flurbereinigungsverfahrens.


DLR Mosel

Bernkastel-Kues, den 15.05.2024

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen
 
letzte Aktualisierung: 05/15/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
1. Durchführung von bodenordnerischen und baulichen Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen
2. Planmäßiger Wiederaufbau der Rebanlagen
3. Erhalt der WeinKulturLandschaft Mosel
4. Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Teilungsbeschluss vom 11.04.2019
(eingestellt am 11.04.2019)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Detzem (WG), Teilgebiet 1 „In der Löf“
(eingestellt am 15.04.2019)
Information für Grundstückseigentümer über die
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
(eingestellt am 22.01.2021)
Informationsmaterial zum Planwunschtermin
(eingestellt am 22.01.2021)
Einladung zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung und
Ladung zum Planwunschtermin
der Flurbereinigung Detzem (WG), Teilgebiet 1 „In der Löf“
(eingestellt am 22.01.2021)
Digitale Informationsveranstaltung über das Thema Wertermittlung und den weiteren Verfahrensablauf
(eingestellt am 06.07.2021)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
eingestellt am 31.08.2021)
1. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 21.10.2021)
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)
(eingestellt am 17.11.2022)
Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Informationsveranstaltung
(eingestellt am 30.03.2023)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Erläuterungsbericht (eb) und Verzeichnis der Festsetzung (vdf)
(eingestellt am 23.05.2023)


Deckblatt und Ausfertigung
(eingestellt am 12.06.2023)
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 13.10.2023)

Präsentationsfolien
(eingestellt am 10.05.2024)
Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG
(eingestellt am 13.10.2023)
Überleitungsbestimmungen
(eingestellt am 17.10.2023)
Verpachtung von Weinbergsflächen
(neu eingestellt am 05.02.2024)
Beachtung der Bestimmungen des Bodenschutz-
gesetzes bei der Bearbeitung der Weinbergsflurstücke
(neu eingestellt am 15.05.2024)
 
5. Karten
 
Übersichtskarte zum Teilungsbeschluss
(eingestellt am 18.04.2019)
Übersichtskarte: Wertermittlung Alter Bestand
(eingestellt am 22.01.2021)
Zuteilungskarten (Rohplanvorlage)
(eingestellt am 17.11.2022)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen;
Karte zum Plan (karte)
(eingestellt am 23.05.2023)
Zuteilungskarten (Planvorlage)
(neu eingestellt am 17.10.2023)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Michael Scholtes
Anschrift:
Thörnicherstr. 7, 54340 Detzem
Telefon:
015119442062
Email:
scholtes.weine@gmail.com
sonstige Mitglieder:
Lorscheider, Michael
Mander, Frank,
Rauen, Matthias,
Lorenz, Tobias
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Theis, Bernhard
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
52.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
202
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Detzem 'In der Loef' eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 77 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 23 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Detzem, Klüsserath, Leiwen, Pölich, Trittenheim
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de