Das Grundwasser ist in der EU-Wasserrahmenrichtlinie als Schutzgut eingestuft, wodurch dem Grundwasserschutz europaweit eine hohe Priorität zukommt. Das Grundwasser ist ein Teil des Wasserkreislaufes, das zum überwiegenden Teil aus versickerndem Regenwasser entsteht. In Deutschland werden rund 74% des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Damit stellt das Grundwasser in Deutschland die wichtigste Trinkwasserressource dar. Menschliche Eingriffe aus der Industrie und der Landwirtschaft können sich qualitativ und quantitativ negativ auf das Grundwasser auswirken.

Grundwasserzustand in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind die Grundwasserkörper vor allem in den landwirtschaftlich, weinbaulich und gartenbaulich intensiv genutzten Gebieten durch Stickstoffdüngungen mit Nitrat belastet. Inwieweit einzelne Biogasbetreiber oder viehstarke Betriebe durch lokale Konzentration von Wirtschaftsdüngern zur Nitratbelastung beitragen, ist nicht bzw. noch wenig bekannt. Insgesamt ist die Situation in Rheinland-Pfalz mit seinem hohen Anteil an Sonderkulturen und dem geringen Viehbesatz nicht mit der im übrigen Bundesgebiet vergleichbar, wo die Ursachen der Nitratbelastung des Grundwassers vorrangig in der Viehhaltung gesucht werden.

Grundwasserkörper
Ein Grundwasserkörper (GWK) ist ein hydrogeologisch abgegrenztes Grundwasservorkommen. Die Karte der Grundwasserkörper finden Sie bei den Ursachen der Nährstoffbelastung. Von 117 Grundwasserkörpern befinden sich derzeit 46 GWK (39%) in einem schlechten chemischen Zustand mit Werten über 50 mg Nitrat pro Liter Wasser. Bei 51 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Rheinland-Pfalz (26% der Landesfläche) wird der Nitratwert von 50 mg/l Wasser überschritten, die vermutlich als diffuse Stoffeinträge aus der Düngemittelanwendung entstanden sind.





Einteilung der Grundwasserkörper (GWK) von Rheinland-Pfalz nach der Nitrat-Belastung. GWK im guten Zustand sind in der Karte grün eingefärbt und GWK im schlechten Zustand (≥ 50 mg Nitrat pro Liter Wasser) sind rot dargestellt (Quelle: W. Plaul, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, 2014).
Vergleichbar werden in Rheinland-Pfalz Belastungen durch Pflanzenschutzmittel im Grundwasser durch regelmäßiges Monitoring des Landesamt für Umwelt (LfU) erhoben.
Bei gefundenen PSM-Wirkstoffen handelt es sich häufig um Altwirkstoffe, die aktuell keine Zulassung mehr besitzen und unter Umständen bereits jahrelang in der Landwirtschaft nicht mehr angewendet werden (z.B.: Atrazin). Andererseits werden auch anwendbare und aktuell im Handel befindliche Substanzen (z.B: Bentazon) gefunden.
Bedeutsamer könnten zukünftig "nicht relevante Metaboliten" (nrm) werden. Dabei handelt es sich um Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die nicht mehr über die biologische Wirksamkeit der Ausgangssubstanz verfügen, aber aus trinkwasserhygienischer Sicht kritisch beurteilt werden können (z.B.: Dimethylsulfamid - DMS). Für die Bewertung der "nicht relevanten Metaboliten" ist die Trinkwasserkommission (TWK) im Umweltbundesamt (UBA) zuständig. Gesetzliche Grenzwerte sind nicht festgelegt. Stattdessen werden im Einzelfall "Gesundheitliche Orientierungswerte" GOW als allgemeingültiger Bewertungsmaßstab empfohlen.

TextnrM von PSM in Grund und Trinkwasser.pdf
nrM von PSM im Grundwasser-Fallbeispiel Metazachlor.pdf


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